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Häufige Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht

24. Oktober. 2025
09:00 - 12:00

Uhr

Zoom

21

digitale Veranstaltung

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Inhalte der Fortbildung:

Häufige Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht, wie beispielsweise

  • Häufige Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht, wie beispielweise
  • Verträge sind nur gültig, wenn sie schriftlich sind bzw. müssen schriftlich geschlossen werden;
  • Eine Abmahnung muss innerhalb von 14 Tagen ausgesprochen werden;
  • Ich brauche drei Abmahnungen, bevor ich kündigen kann. – Nach der dritten Kündigung kann automatisch gekündigt werden;
  • In der Krankheit kann ich nicht kündigen bzw. gekündigt werden;
  • Ich darf Mitarbeiter*innen während der Krankheit jederzeit kontaktieren und auch zum Gespräch in der Einrichtung auffordern;
  • Legt der Mitarbeitende ein ärztliches Attest vor (z. B. kann keine Nachtdienste mehr machen), muss sich die Führungskraft/ der Arbeitgeber zwingend daranhalten;
  • Urlaubstage dürfen bis 30.04. des Folgejahres geplant werden;
  • Mitarbeitende, die aus dem Langzeitkrank kommen, müssen den alten Urlaub nahtlos und in einem Stück erhalten;
  • Jedem Mitarbeitenden, der*die das Unternehmen verlässt, muss ein Zeugnis ausgestellt werden;

werden aufgegriffen, praxisnah erläutert und ausgeräumt.

Aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Praxisbezug wird vorgestellt und aufgefrischt.
Sie haben die Möglichkeit aktuelle Problemfälle zu besprechen: Frage-Antwort-Spiel…

 

Ziel:

Information zu arbeitsrechtlichen Themen.

Zielgruppe:

Diese Fortbildung richtet sich an unsere Bereichsleitungen, Abteilungsleitungen, Einrichtungsleitungen und Stabsstellen-Leitungen.

Hinweis: Die Fortbildung kostet 21 Euro pro TN.

09:00 - 12:00

Zoom

21
Referenten*innen
Manuela Zeller (Rechtsanwältin)
Julia Terheggen (Moderation)

Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit der Anmeldung.

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