Inhalte der Fortbildung:
Häufige Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht, wie beispielsweise
- Häufige Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht, wie beispielweise
- Verträge sind nur gültig, wenn sie schriftlich sind bzw. müssen schriftlich geschlossen werden;
- Eine Abmahnung muss innerhalb von 14 Tagen ausgesprochen werden;
- Ich brauche drei Abmahnungen, bevor ich kündigen kann. – Nach der dritten Kündigung kann automatisch gekündigt werden;
- In der Krankheit kann ich nicht kündigen bzw. gekündigt werden;
- Ich darf Mitarbeiter*innen während der Krankheit jederzeit kontaktieren und auch zum Gespräch in der Einrichtung auffordern;
- Legt der Mitarbeitende ein ärztliches Attest vor (z. B. kann keine Nachtdienste mehr machen), muss sich die Führungskraft/ der Arbeitgeber zwingend daranhalten;
- Urlaubstage dürfen bis 30.04. des Folgejahres geplant werden;
- Mitarbeitende, die aus dem Langzeitkrank kommen, müssen den alten Urlaub nahtlos und in einem Stück erhalten;
- Jedem Mitarbeitenden, der*die das Unternehmen verlässt, muss ein Zeugnis ausgestellt werden;
werden aufgegriffen, praxisnah erläutert und ausgeräumt.
Aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Praxisbezug wird vorgestellt und aufgefrischt.
Sie haben die Möglichkeit aktuelle Problemfälle zu besprechen: Frage-Antwort-Spiel…
Ziel:
Information zu arbeitsrechtlichen Themen.
Zielgruppe:
Diese Fortbildung richtet sich an unsere Bereichsleitungen, Abteilungsleitungen, Einrichtungsleitungen und Stabsstellen-Leitungen.
Hinweis: Die Fortbildung kostet 21 Euro pro TN.
